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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 2 R 385/15   

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https://dejure.org/2016,102088
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 2 R 385/15 (https://dejure.org/2016,102088)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.01.2016 - L 2 R 385/15 (https://dejure.org/2016,102088)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - L 2 R 385/15 (https://dejure.org/2016,102088)
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  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 2 R 385/15
    Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist allein die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung hat oder ob die Beklagte zutreffend lediglich befristete Rentenleistungen bewilligt hat (BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R -, SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, BSGE 96, 147); mangels eines darauf gerichteten Prüfungsbegehrens der Klägerin hat der Senat insbesondere nicht die Dauer der (inzwischen mehrfach verlängerten) Bewilligungszeiträume für die zuerkannte befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beurteilen (wobei die Beklagte sich ohnehin - sachgerechterweise - bei der zuletzt mit Bescheid vom 6. Mai 2014 vorgenommenen Befristung an dem seinerzeit zeitnah erstellten Gutachten des Facharztes für Psychiatrie Jochem orientiert hat).

    Dabei würde für eine "Behebung" der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Sinne dieser Vorschrift eine rentenrechtlich relevante Steigerung der Leistungsfähigkeit des Versicherten ausreichen (BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R -, SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, BSGE 96, 147).

    Eine hinreichend verlässliche Prognose einer entsprechenden "Unwahrscheinlichkeit" setzt zunächst voraus, dass alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und auch hiernach ein aufgehobenes Leistungsvermögen besteht (BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R -, SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, BSGE 96, 147).

    Jedenfalls für die Anwendung des § 102 Abs. 2 Satz 5 SGB VI lässt sich eine "Unwahrscheinlichkeit" einer künftigen rentenrechtlich relevanten Besserung des Gesundheitszustandes nur dann feststellen, wenn "schwerwiegende medizinische Gründe" gegen eine solche Besserungsaussicht sprechen, so dass ein Dauerzustand vorliegt (BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R -, SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, BSGE 96, 147).

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 2 R 385/15
    Voraussetzung für die Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG ist insbesondere eine zumindest teilweise Identität der Regelungsgegenstände beider Verwaltungsakte, die ähnlich wie der Streitgegenstand durch einen Vergleich beider Verfügungssätze sowie des zugrunde liegenden Sachverhaltes zu ermitteln sind; ein bloßer Sachzusammenhang genügt nicht (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 31).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 2 R 385/15
    Bei Versicherten, bei denen ein Leistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden besteht ist (bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) ausgehend von dem nach der Rechtsprechung des BSG anzunehmenden verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt (vgl. etwa BSG, U.v. 8. September 2005 - B 13 RJ 10/04 R - SozR 4-2600 § 101 Nr. 2) nicht nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sondern darüber hinaus eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bewilligen, wenn ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz dem Versicherten nicht zur Verfügung steht.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 10 R 2929/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Erledigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 2 R 385/15
    Insbesondere ist der Senat auch nicht der Auffassung, dass sich die mit dem Ausgangsbescheid erfolgte Ablehnung einer Dauerrente mit einer nachfolgenden Verlängerung des Befristungszeitraums erledigt hat (so Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2014 - L 10 R 2929/13 -, juris).
  • BSG, 25.09.1962 - 5 RKn 15/60
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 2 R 385/15
    Der Senat kann offen lassen, ob die - grundsätzlich automatisch erfolgende (Leitherer, aaO, § 96, Rn. 11) - Einbeziehung der nachfolgenden Bescheide über die Verlängerung des Rentenbewilligungszeitraums in Fallgestaltungen der vorliegend zu beurteilenden Art vom Kläger dadurch vermieden werden kann, dass er ausdrücklich sein Begehren auf die Anfechtung des ersten Bescheides beschränkt (vgl. zur prinzipiellen Möglichkeit entsprechender Beschränkungen: BSG, Urteil vom 25. September 1962 - 5 RKn 15/60 -, BSGE 18, 31, SozR Nr. 15 zu § 96 SGG).
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